PREVIEW: CRUEL REELL - BRAUCHTUMSPFLEGE

6,652 95%

35 / 3
Info

Das Führen von Schlagstöcken in der Öffentlichkeit ist nach § 42a Wxffengesetz verboten. Ausgenommen hiervon ist das Führen bei berechtigtem Interesse, wie der "Brauchtumspflege".

Veröffentlicht von Cruel-Reell
vor 1 Jahr
Kommentare
Zum Kommentieren bitte oder